PRESSEMITTEILUNG
Freie Wählergruppe Blankenfelde-Mahlow (FreieWG)
Datum: 11. Juni 2026
Ort: Blankenfelde-Mahlow
Thema: Bestellung der Gemeindewehrführung und ihrer Stellvertretung
Die Fraktion FreieWG fordert den Bürgermeister auf, eine Gemeindewehrführung zu bestellen, die das Vertrauen und die Unterstützung der überwiegenden Mehrheit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr genießt.
Gerade bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist die Akzeptanz der Führung von besonderer Bedeutung. Die Kameradinnen und Kameraden leisten ihre Arbeit ehrenamtlich und übernehmen eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge: den Brand- und Katastrophenschutz. Eine funktionierende Wehr benötigt deshalb nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch das Vertrauen der Einsatzkräfte.
Nach den uns vorliegenden Informationen haben sich große Teile der Feuerwehrangehörigen sowie zahlreiche Führungskräfte gegen die Bestellung von Herrn L. zum Gemeindewehrführer ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Bürgermeisters für uns bislang nicht nachvollziehbar und bedarf einer transparenten Begründung.
Darüber hinaus bestehen aus unserer Sicht erhebliche Fragen hinsichtlich des Ablaufs des gesetzlich vorgesehenen Bestellungsverfahrens für die Gemeindewehrführung und ihre Stellvertreter. Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister daher in ihrer letzten Sitzung aufgefordert, den Ablauf des Verfahrens schriftlich darzustellen und die hierzu vorhandenen Unterlagen vorzulegen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Begründung der gemeinsam mit der Fraktion CDU eingereichten Beschlussvorlage:
Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG erfolgt die Bestellung des Gemeindewehrführers nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister. Es liegen Hinweise vor, dass ein erheblicher Teil der anzuhörenden Führungskräfte erhebliche Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrensablaufs und gegen die zur Bestellung vorgesehene/bestellte Person geäußert hat. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse der Gemeindevertretung an der Prüfung, ob das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde,·ob die vorgetragenen Stellungnahmen sachgerecht berücksichtigt wurden, sowie ob die (vorgesehene) Bestellung geeignet ist, die dauerhafte Funktionsfähigkeit und Ein-satzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen.
Die Gemeindevertretung nimmt hierbei ihre Kontroll- und Informationsrechte gegenüber der Verwaltung wahr.
Bislang liegen diese Informationen der Gemeindevertretung nicht vor. Aus Gründen der Transparenz und zur Wiederherstellung des Vertrauens in das Verfahren erwarten wir, dass die offenen Fragen zeitnah beantwortet werden.
Thomas Mottner
(Fraktionsvorsitzender)